Halal-Zertifikat

 

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islamisches Marketing

AGB und Zertifizierungsrichtlinien
für das Halal-Zertifikat

Anbieter des Halal-Zertifikates ist die

m-haditec GmbH
Zum Huchtinger Bahnhof 31
28259 Bremen

-       im Folgenden " m-haditec GmbH" genannt       -

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der m-haditec GmbH, Zum Huchtinger Bahnhof 31, 28259 Bremen

für die Halal Zertifizierung im Verkehr zwischen Unternehmern

1. Allgemeine Bestimmungen

a) Für die Beauftragung zur Überprüfung und gegebenenfalls anschließenden Zertifizierung eines

Produktes mit dem Halal-Zertifikat durch die m-haditec GmbH (im Folgenden – Auftragnehmer)

und ihrer Kunden (im Folgenden – Auftraggeber), gelten ausschließlich die folgenden

AGB in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Erteilung des Auftrages, sowie die gesondert

gedruckten Zertifizierungsrichtlinien (ZRL).

b) Abweichende AGB des Auftraggebers werden zurückgewiesen, es sei denn, dass deren Einbindung

ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Vertragsgegenstand

a) Gegenstand des Vertrages ist die Beauftragung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zur

Überprüfung eines bestimmten und durch den Auftraggeber zu bestimmenden Produktes oder

einer Produktgruppe, auf das Vorliegen der Voraussetzungen zur Erteilung des Halal-Zertifikates,

anhand der durch den Auftragnehmer festgelegten ZRL, in der zum Zeitpunkt der Erteilung

des Auftrags jeweils gültigen Form.

b) Soweit alle Voraussetzungen der ZRL durch den Auftraggeber und das Produkt erfüllt werden,

erteilt der Auftragnehmer die Zertifizierung des Produkts.

3. Angebot und Vertragsschluss

Die vom Auftragnehmer erstellten Angebote sind frei bleibend. Der Auftraggeber gibt mit seiner Beauftragung

ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vertragsschluss kommt jedoch

erst mit der schriftlichen Bestätigung der Beauftragung durch den Auftragnehmer zustande.

4. Abtretung, Pfändung, Aufrechnung

a) Die Abtretung oder Verpfändung von dem Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer zustehenden

Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers ausgeschlossen,

sofern der Auftraggeber nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung

nachweist.

b) Ein Aufrechnungsrecht des Auftraggebers besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte

Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist oder sie sich aus dem Vertrag

selbst ergibt.

5. Haftungsausschluss

a) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts

anderes bestimmt ist. Dieser Ausschluss gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen

des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Ansprüche gegen diese geltend

macht.

b) Von dem unter a) bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche

aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche

aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind

solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss

ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen

oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder

Erfüllungsgehilfen beruhen.

c) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

6. Schlussbestimmungen

a) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet

das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist

ausgeschlossen.

b) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer

und dem Auftraggeber ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern es sich bei dem Auftraggeber um

einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches

Sondervermögen handelt.

c) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen nicht berührt.

Zertifizierungsrichtlinien (ZRL) für das Halal-Zertifikat

der m-haditec GmbH, Zum Huchtinger Bahnhof 31, 28259 Bremen

1. Inhalt des Halal-Zertifikats

a) Das Halal-Zertifikat wird für eine aus islamischer Sicht einwandfreie und erlaubte („halal“) Beschaffenheit

von Lebensmitteln, Kosmetika und anderen Konsumgütern erteilt. Dabei erfolgt die

Zertifizierung nach einer sachgerechten Prüfung sämtlicher Inhaltsstoffe der zu prüfenden Ware

und Besichtigung der Produktionsstätten nach islamisch religiösen Gesichtspunkten anhand der

Rechtsgutachten des Imam Khamenei, welche den weltweit gängigen Halal-Regeln entspricht

bzw. diese übertrifft. Teilzertifizierungen werden nicht durchgeführt. Eine gesundheitliche Begutachtung

findet nicht statt.

b) Das Halal-Zertifikat wird nur für Waren verliehen, deren Inhalt und Beschaffenheit zum Zeitpunkt

der Zertifizierung den Vergaberichtlinien entsprechen und im Vergabezeitraum absehbar entsprechen

werden.

c) Die Prüfung der Waren des Kunden wird ausschließlich anhand der ZRL im Sinne des unter a)

bezeichneten Rechtsgutachtens durchgeführt. Entspricht die Ware dabei nicht den strengen Anforderungen,

wird die Zertifizierung nur unter Hinweis auf die ZRL abgelehnt.

2. Prozess der Zertifizierung, Gültigkeit des Zertifikats

a) Nach Antragstellung durch den Auftraggeber, wird diesem durch den Auftragnehmer ein Fragenkatalog

zu der zu zertifizierenden Ware übersandt (wahlweise per E-Mail oder Fax). Dieser ist

von dem Auftraggeber wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen.

b) Nach Rücksendung und Vorabprüfung des Fragebogens wird die Betriebsstätte durch den Auftragnehmer

im Beisein des Auftraggebers besichtigt, eine Schulung durchgeführt und auf die

Übereinstimmung der ZRL hin überprüft.

c) Es erfolgt die Zertifizierung des geprüften Produkts durch den Auftragnehmer für ein (1) Jahr, soweit

keine der unter 4. bezeichneten Ausschlussgründe vorliegen.

Das Originalzertifikat wird dem Auftraggeber in fünffacher Ausfertigung gleichzeitig mit einer digitalen

Version des Zertifikat Logos übergeben, welches für die zertifizierte Ware verwendet werden

darf. Hierfür wird dem Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für

die Verwendung des Logos auf der zertifizierten Ware eingeräumt.

Auf Wunsch erfolgt zudem eine Werbung für die Ware bzw. das Unternehmen auf der Internetseite

des Auftragnehmers, bei Messeauftritten und unter Muslim-Firmen.

d) Eine Verlängerung des Zertifikats um jeweils ein (1) weiteres Jahr erfolgt auf Antrag durch den

Auftraggeber. Für eine Verlängerung (insbesondere bei Lebensmitteln) ist eine weitere kostenpflichtige

Betriebsbesichtigung erforderlich, sowie eine Überprüfung der Warenzusammensetzung

anhand der ZRL.

3. Informationspflichten des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber ist verpflichtet sämtliche Inhaltsstoffe des zu zertifizierenden Produktes wahrheitsgemäß

und vollständig anzugeben.

b) Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet Änderungen in der Zusammensetzung des zertifizierten Produkts

und Änderungen im Herstellungsprozess unverzüglich dem Auftragnehmer anzuzeigen und das

Zertifikat bis zur erneuten Freigabe durch den Auftragnehmer nicht weiter zu verwenden. Sofern die

Änderung eine erneute Überprüfung der Zusammensetzung oder der Produktionsstätte notwendig

macht, so hat der Auftraggeber die diesbezüglichen Kosten zu tragen.

4. Ausschluss- und Widerrufsgründe, Vergabevorbehalt

a) Der Zertifizierungsantrag ist unvollständig.

b) Das Produkt entspricht nicht oder nicht mehr den ZRL.

c) Das Produkt oder sonstige Waren des Auftraggebers verstoßen gegen Sitten- oder Anstandsgebote.

d) Missbrauch des Zertifikats zu anderen als den genehmigten Zwecken.

5. Folgen des Widerrufs der Zertifizierung, Ablauf der Zertifizierung

a) Nach Bekanntgabe des Widerrufs hat der Auftraggeber die weitere Verwendung des Zertifikats unverzüglich

zu unterlassen und die ihm zur Einbindung des Zertifikats überlassenen Daten zu vernichten.

Dies gilt dies auch für den Fall, dass die Vertragslaufzeit nicht verlängert wird.

b) Wird die Zertifizierung aus Gründen widerrufen, die der Auftraggeber zu verschulden hat, so erfolgt

keine Erstattung der Zertifizierungskosten.

6. Anerkennung des Zertifikats

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung dafür, dass das von ihm erteilte Zertifikat weltweit anerkannt

wird, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

 

   +49 (0) 421 479 3832

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