AGB und
Zertifizierungsrichtlinien
für das Halal-Zertifikat
Anbieter des
Halal-Zertifikates ist die
m-haditec GmbH
Zum Huchtinger Bahnhof 31
28259 Bremen
- im Folgenden " m-haditec
GmbH"
genannt -
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
der m-haditec GmbH, Zum Huchtinger Bahnhof
31, 28259 Bremen
für die Halal Zertifizierung im Verkehr
zwischen Unternehmern
1. Allgemeine Bestimmungen
a)
Für die Beauftragung zur Überprüfung und gegebenenfalls
anschließenden Zertifizierung eines
Produktes mit dem Halal-Zertifikat durch die
m-haditec GmbH (im Folgenden – Auftragnehmer)
und ihrer Kunden (im Folgenden –
Auftraggeber), gelten ausschließlich die folgenden
AGB in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt
der Erteilung des Auftrages, sowie die gesondert
gedruckten Zertifizierungsrichtlinien (ZRL).
b)
Abweichende AGB des Auftraggebers werden zurückgewiesen, es
sei denn, dass deren Einbindung
ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Vertragsgegenstand
a)
Gegenstand des Vertrages ist die Beauftragung des
Auftragnehmers durch den Auftraggeber zur
Überprüfung eines bestimmten und durch den
Auftraggeber zu bestimmenden Produktes oder
einer Produktgruppe, auf das Vorliegen der
Voraussetzungen zur Erteilung des Halal-Zertifikates,
anhand der durch den Auftragnehmer
festgelegten ZRL, in der zum Zeitpunkt der Erteilung
des Auftrags jeweils gültigen Form.
b)
Soweit alle Voraussetzungen der ZRL durch den Auftraggeber
und das Produkt erfüllt werden,
erteilt der Auftragnehmer die Zertifizierung
des Produkts.
3. Angebot und Vertragsschluss
Die vom Auftragnehmer erstellten Angebote
sind frei bleibend. Der Auftraggeber gibt mit seiner
Beauftragung
ein verbindliches Angebot zum
Vertragsschluss ab. Der Vertragsschluss kommt jedoch
erst mit der schriftlichen Bestätigung der
Beauftragung durch den Auftragnehmer zustande.
4. Abtretung, Pfändung, Aufrechnung
a)
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Auftraggeber
gegenüber dem Auftragnehmer zustehenden
Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung
des Auftragnehmers ausgeschlossen,
sofern der Auftraggeber nicht ein
berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung
nachweist.
b)
Ein Aufrechnungsrecht des Auftraggebers besteht nur, wenn
seine zur Aufrechnung gestellte
Forderung rechtskräftig festgestellt wurde
oder unbestritten ist oder sie sich aus dem Vertrag
selbst ergibt.
5. Haftungsausschluss
a)
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind
ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts
anderes bestimmt ist. Dieser Ausschluss gilt
auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen
des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber
Ansprüche gegen diese geltend
macht.
b)
Von dem unter a) bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen
sind Schadensersatzansprüche
aufgrund einer Verletzung des Lebens, des
Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche
aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, deren Erfüllung zur Erreichung des
Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss
ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für
Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen.
c)
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG)
bleiben unberührt.
6. Schlussbestimmungen
a)
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer
und dem Auftraggeber findet
das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen.
b)
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer
und dem Auftraggeber ist der Sitz des
Auftragnehmers, sofern es sich bei dem Auftraggeber um
einen Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen handelt.
c)
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird davon
die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
Zertifizierungsrichtlinien (ZRL) für das
Halal-Zertifikat
der m-haditec GmbH, Zum Huchtinger Bahnhof
31, 28259 Bremen
1. Inhalt des Halal-Zertifikats
a)
Das Halal-Zertifikat wird für eine aus islamischer Sicht
einwandfreie und erlaubte („halal“) Beschaffenheit
von Lebensmitteln, Kosmetika und anderen
Konsumgütern erteilt. Dabei erfolgt die
Zertifizierung nach einer sachgerechten
Prüfung sämtlicher Inhaltsstoffe der zu prüfenden Ware
und Besichtigung der Produktionsstätten nach
islamisch religiösen Gesichtspunkten anhand der
Rechtsgutachten des Imam Khamenei, welche
den weltweit gängigen Halal-Regeln entspricht
bzw. diese übertrifft. Teilzertifizierungen
werden nicht durchgeführt. Eine gesundheitliche Begutachtung
findet nicht statt.
b)
Das Halal-Zertifikat wird nur für Waren verliehen, deren
Inhalt und Beschaffenheit zum Zeitpunkt
der Zertifizierung den Vergaberichtlinien
entsprechen und im Vergabezeitraum absehbar entsprechen
werden.
c)
Die Prüfung der Waren des Kunden wird ausschließlich anhand
der ZRL im Sinne des unter a)
bezeichneten Rechtsgutachtens durchgeführt.
Entspricht die Ware dabei nicht den strengen Anforderungen,
wird die Zertifizierung nur unter Hinweis
auf die ZRL abgelehnt.
2. Prozess der Zertifizierung, Gültigkeit
des Zertifikats
a)
Nach Antragstellung durch den Auftraggeber, wird diesem
durch den Auftragnehmer ein Fragenkatalog
zu der zu zertifizierenden Ware übersandt
(wahlweise per E-Mail oder Fax). Dieser ist
von dem Auftraggeber wahrheitsgemäß und
vollständig auszufüllen.
b)
Nach Rücksendung und Vorabprüfung des Fragebogens wird die
Betriebsstätte durch den Auftragnehmer
im Beisein des Auftraggebers besichtigt,
eine Schulung durchgeführt und auf die
Übereinstimmung der ZRL hin überprüft.
c)
Es erfolgt die Zertifizierung des geprüften Produkts durch
den Auftragnehmer für ein (1) Jahr, soweit
keine der unter 4. bezeichneten
Ausschlussgründe vorliegen.
Das Originalzertifikat wird dem Auftraggeber
in fünffacher Ausfertigung gleichzeitig mit einer digitalen
Version des Zertifikat Logos übergeben,
welches für die zertifizierte Ware verwendet werden
darf. Hierfür wird dem Auftraggeber ein
einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für
die Verwendung des Logos auf der
zertifizierten Ware eingeräumt.
Auf Wunsch erfolgt zudem eine Werbung für
die Ware bzw. das Unternehmen auf der Internetseite
des Auftragnehmers, bei Messeauftritten und
unter Muslim-Firmen.
d)
Eine Verlängerung des Zertifikats um jeweils ein (1)
weiteres Jahr erfolgt auf Antrag durch den
Auftraggeber. Für eine Verlängerung
(insbesondere bei Lebensmitteln) ist eine weitere
kostenpflichtige
Betriebsbesichtigung erforderlich, sowie
eine Überprüfung der Warenzusammensetzung
anhand der ZRL.
3. Informationspflichten des Auftraggebers
a)
Der Auftraggeber ist verpflichtet sämtliche Inhaltsstoffe
des zu zertifizierenden Produktes wahrheitsgemäß
und vollständig anzugeben.
b)
Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet Änderungen in der
Zusammensetzung des zertifizierten Produkts
und Änderungen im Herstellungsprozess
unverzüglich dem Auftragnehmer anzuzeigen und das
Zertifikat bis zur erneuten Freigabe durch
den Auftragnehmer nicht weiter zu verwenden. Sofern die
Änderung eine erneute Überprüfung der
Zusammensetzung oder der Produktionsstätte notwendig
macht, so hat der Auftraggeber die
diesbezüglichen Kosten zu tragen.
4. Ausschluss- und Widerrufsgründe,
Vergabevorbehalt
a)
Der Zertifizierungsantrag ist unvollständig.
b)
Das Produkt entspricht nicht oder nicht mehr den ZRL.
c)
Das Produkt oder sonstige Waren des Auftraggebers verstoßen
gegen Sitten- oder Anstandsgebote.
d)
Missbrauch des Zertifikats zu anderen als den genehmigten
Zwecken.
5. Folgen des Widerrufs der Zertifizierung,
Ablauf der Zertifizierung
a)
Nach Bekanntgabe des Widerrufs hat der Auftraggeber die
weitere Verwendung des Zertifikats unverzüglich
zu unterlassen und die ihm zur Einbindung
des Zertifikats überlassenen Daten zu vernichten.
Dies gilt dies auch für den Fall, dass die
Vertragslaufzeit nicht verlängert wird.
b)
Wird die Zertifizierung aus Gründen widerrufen, die der
Auftraggeber zu verschulden hat, so erfolgt
keine Erstattung der Zertifizierungskosten.
6. Anerkennung des Zertifikats
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung
dafür, dass das von ihm erteilte Zertifikat weltweit
anerkannt
wird, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart
wurde.
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